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Bewerben Sie sich um ein Jahresstipendium der Rotary Foundation!



Im Ausland studieren? Sie sind interessiert? Dann zeigen Sie, was Sie können!
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Allgemeine Bedingungen für Stipendien
- Stipendiaten
müssen mindestens an einer Orientierungsveranstaltung teilnehmen, falls
diese in ihrem Distrikt bzw. ihrer Region angeboten wird. Bei
Orientierungsseminaren werden die Stipendiaten auch auf ihre Aufgabe,
Reden und Präsentationen zu konzipieren und vorzutragen, vorbereitet.
- Das
Studium bzw. die Ausbildung muss in einem Land bzw. einem Gebiet mit
rotarischer Präsenz stattfinden, darf aber nicht im Land des
Sponsor-Distrikts absolviert werden.
- Die Bewerber
dürfen zwar die von ihnen bevorzugten Studienorte/–Einrichtungen
nennen, doch bleibt die Zuweisung geeigneter Studienorte zur
Gewährleistung einer weitmöglichsten geografischen Verteilung der
Stipendiaten den Trustees der Rotary Foundation vorbehalten.
- Stipendiaten
werden keinesfalls Studieneinrichtungen an Orten zugewiesen, wo sie
zuvor bereits sechs Monate oder länger gewohnt bzw. studiert haben.
Daher sind derartige Stipendien für Studenten, die ihr Studium an einer
bestimmten Universität fortzusetzen gedenken, ungeeignet
- Stipendiaten
müssen sich direkt bei der ihnen zugewiesenen Studieneinrichtung um die
Zulassung zum Studium bewerben, die erforderlichen Visa beantragen und
dieHin- und Rückreise zum Studienort arrangieren. Das Stipendium darf
nicht mit einem Austauschprogramm einer Studieneinrichtung im
Heimatland des Stipendiaten in Zusammenhang stehen.
- Stipendiaten
sind für die Bestreitung sämtlicher Unkosten, die nicht ausdrücklich
durch ihre Stipendienmittel finanziert werden bzw. die ihnen
bereitgestellten Mittel überschreiten, selbst verantwortlich. Die
Stipendienmittel werden ausschließlich für den Stipendiaten (nicht
jedoch für Ehepartner, Unterhaltsberechtigte oder andere Personen)
bereitgestellt..
- Stipendiaten können während
ihres Stipendiums Gelder aus anderen Quellen beziehen, wobei jedoch
diese von der Foundation nicht dupliziert werden.
- Je
nach den Steuerbestimmungen im Heimat- und Studienland müssen die
empfangenen Stipendiengelder teilweise oder komplett versteuert werden.
Für die Ermittlung der auf sie persönlich zutreffenden
Steuerbestimmungen zu den ihnen gewährten Studienmitteln sind die
Stipendiaten selbst verantwortlich.
- Ein- und
mehrjährige Stipendien können mit Ausnahme von unüberwachten
Forschungstätigkeiten, medizinischen Praktika bzw. Assistenzarztzeiten
oder –Anstellungen für nahezu alle Studienrichtungen genutzt werden.
Stipendiaten, die ihr Stipendium für ein Medizinstudium nutzen möchten,
dürfen während ihrer Stipendiatenzeit weder an praktischen Eingriffen
an Patienten noch der medizinischen Betreuung von Patienten beteiligt
sein..
- Jeder Bewerber um ein ein- oder
mehrjähriges Stipendium, dessen Muttersprache nicht die des
Studienlandes ist, muss einen entsprechenden fremdsprachlichen
Kompetenznachweis erbringen, d.h. er muss nachweisen können, dass er
die Sprache des jeweiligen Landes verstehen, lesen, schreiben und
sprechen kann. Bewerber um ein einjähriges Stipendium müssen zudem
einen von der Foundation festgelegten Sprachbefähigungstest bestehen.
Näheres erfahren Sie unter diesem LINK. |
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Mittwoch, 12. Juli 2006/dummyuser
Letzte Änderung: 02.01.09/web412
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