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Stabwechsel in traditionsreicher Umgebung
Club Termine

10.01.2009 - 18.00 Uhr Dassel
7. Benefizkonzert mit anschließendem Empfang in der Paul-Gerhardt-Schule
RC Einbeck-Northeim

21.01.2009 - Einlass 18:00 | Beginn 18:45
Neujahrskonzert
RC Naumburg/Saale

22.02.2009 - 17.00
Benefizkonzert mit dem Vokalchor Hannover
RC Hameln

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Termine Aktuell

31.01.2009 -
Halbjahrestreffen der Präsidenten

14.02.2009 - 10:00 - 15:00
Ro.Web Schulung

06.03.2009 - 15:00
Beiratssitzung

07.03.2009 - 10:00 - 17:00
Präsidententraining (PETS)

16.05.2009 - ab 09:30 Uhr
Distriktkonferenz- u. versammlung

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Bewerben Sie sich um ein Jahresstipendium der Rotary Foundation!

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Im Ausland studieren? Sie sind interessiert? Dann zeigen Sie, was Sie können!

Allgemeine Bedingungen für Stipendien

  • Stipendiaten müssen mindestens an einer Orientierungsveranstaltung teilnehmen, falls diese in ihrem Distrikt bzw. ihrer Region angeboten wird. Bei Orientierungsseminaren werden die Stipendiaten auch auf ihre Aufgabe, Reden und Präsentationen zu konzipieren und vorzutragen, vorbereitet.
  • Das Studium bzw. die Ausbildung muss in einem Land bzw. einem Gebiet mit rotarischer Präsenz stattfinden, darf aber nicht im Land des Sponsor-Distrikts absolviert werden.
  • Die Bewerber dürfen zwar die von ihnen bevorzugten Studienorte/–Einrichtungen nennen, doch bleibt die Zuweisung geeigneter Studienorte zur Gewährleistung einer weitmöglichsten geografischen Verteilung der Stipendiaten den Trustees der Rotary Foundation vorbehalten.
  • Stipendiaten werden keinesfalls Studieneinrichtungen an Orten zugewiesen, wo sie zuvor bereits sechs Monate oder länger gewohnt bzw. studiert haben. Daher sind derartige Stipendien für Studenten, die ihr Studium an einer bestimmten Universität fortzusetzen gedenken, ungeeignet         
  • Stipendiaten müssen sich direkt bei der ihnen zugewiesenen Studieneinrichtung um die Zulassung zum Studium bewerben, die erforderlichen Visa beantragen und dieHin- und Rückreise zum Studienort arrangieren. Das Stipendium darf nicht mit einem Austauschprogramm einer Studieneinrichtung im Heimatland des Stipendiaten in Zusammenhang stehen.         
  • Stipendiaten sind für die Bestreitung sämtlicher Unkosten, die nicht ausdrücklich durch ihre Stipendienmittel finanziert werden bzw. die ihnen bereitgestellten Mittel überschreiten, selbst verantwortlich. Die Stipendienmittel werden ausschließlich für den Stipendiaten (nicht jedoch für Ehepartner, Unterhaltsberechtigte oder andere Personen) bereitgestellt..         
  • Stipendiaten können während ihres Stipendiums Gelder aus anderen Quellen beziehen, wobei jedoch diese von der Foundation nicht dupliziert werden.         
  • Je nach den Steuerbestimmungen im Heimat- und Studienland müssen die empfangenen Stipendiengelder teilweise oder komplett versteuert werden. Für die Ermittlung der auf sie persönlich zutreffenden Steuerbestimmungen zu den ihnen gewährten Studienmitteln sind die Stipendiaten selbst verantwortlich.         
  • Ein- und mehrjährige Stipendien können mit Ausnahme von unüberwachten Forschungstätigkeiten, medizinischen Praktika bzw. Assistenzarztzeiten oder –Anstellungen für nahezu alle Studienrichtungen genutzt werden. Stipendiaten, die ihr Stipendium für ein Medizinstudium nutzen möchten, dürfen während ihrer Stipendiatenzeit weder an praktischen Eingriffen an Patienten noch der medizinischen Betreuung von Patienten beteiligt sein..         
  • Jeder Bewerber um ein ein- oder mehrjähriges Stipendium, dessen Muttersprache nicht die des Studienlandes ist, muss einen entsprechenden fremdsprachlichen Kompetenznachweis erbringen, d.h. er muss nachweisen können, dass er die Sprache des jeweiligen Landes verstehen, lesen, schreiben und sprechen kann. Bewerber um ein einjähriges Stipendium müssen zudem einen von der Foundation festgelegten Sprachbefähigungstest bestehen. 
Näheres erfahren Sie unter diesem LINK.
Mittwoch, 12. Juli 2006/dummyuser
Letzte Änderung: 02.01.09/web412
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