Ein am Austausch interessierter Jugendlicher
wendet sich frühzeitig ( vor Ende Klasse 9 ) an einen Rotary Club in seiner
Gegend( Info www.rotary.de ) und bewirbt sich beim
jeweiligen Jugenddienstbeauftragten formlos um Aufnahme in das
Austauschprogramm.
Die Mitgliedschaft eines/beider Elternteils/e in einem
Rotary Club ist ohne Einfluss auf die Zulassung zum Austausch oder auf die
Zuteilung eines bestimmten Austausch-Platzes.
Das Programm soll jungen
Menschen die Möglichkeit eröffnen, eine fremdes Land und eine fremde Kultur
intensiv kennen zu lernen. Die Austauschschüler werden im Gastland in mind. 1
Familie untergebracht, in der Regel wird allerdings während des Jahres
gewechselt, so dass man in 2 – 4 verschiedenen Familien wohnt und dort am
normalen Leben teilnimmt. Dabei wird erwartet, dass die Sprache des Gastlandes
während des Aufenthaltes gelernt wird. Die Austauschschüler werden vor Ort von
einem Rotary Club betreut.
Der Bewerber muss in seiner
Bewerbung drei Wunschländer angeben, davon darf nur eines englischsprachig
sein, da wir Plätze weltweit vermitteln und die Plätze in englischsprachigen Ländern
begrenzt sind.Bei der Auswahl der
Wunschländer ist der betreuende deutsche Rotary-Club nach der Einrichtung
desOnline-Bewerbungs-Accountes (s.u.) behilflich.
Wenn der Club beschließt, den
Bewerber zu fördern, wird nach einem Auswahlgespräch und einem Besuch im Hause
des Bewerbers von Seiten des Rotary Clubs in der Jugenddienst-Datenbank eine
Bewerberakte ( mit den Grunddaten des Clubs und des Distriktes) angelegt; der
Bewerber erhält die notwendigen Zugangsdaten automatisch an seine E-Mail
Adresse gesandt, mit denen eine Online-Bewerbung durchgeführt werden kann.
Entsprechend der dortigen Anweisungen müssen dann zusätzlich die geforderten
Papier-Ausdrucke mit den vorgeschriebenen Original-Unterschriften erstellt
werden, die dann über den Jugenddienstbeauftragtendes Clubs termingerechteingereicht werden; dazu bitte die
Bewerbungsfristen der einzelnenDistrikte beachten! Der Jugenddienstbeauftragte des jeweiligen Clubs ist
den Bewerbern beim Ausfüllen der Formulare behilflich; es wird empfohlen, dass
sich Bewerber bei Fragen zunächst an ihn wenden.
Mit der Weitergabe der Bewerbungan den jeweiligen deutschen Distrikt
verpflichtet sich der entsendende Rotary Club für jeden im Gegenzug nach
Deutschland kommenden Austauschschüler 3 Gastfamilien zu finden, eine der
Gastfamilien kann auch die Familie des vermittelten Austauschschülers sein.
Eine Zusage für ein bestimmtes
Land kann im Vorgriff nicht gegeben werden. Bei einer Zusage für einen
Vermittlungsversuch nach Nordamerika kann der Host-Distrikt in den USAoder in Canada liegen; einige der dortigen
Multi-Distrikte arbeiten grenzüberschreitend. Ein Platz in den USA kann auch in
Alaska liegen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Kontingent an Plätzen in
englischsprachigen Ländern so begrenzt ist, dass eine Vermittlung speziell nach
USA, Canada, Australien oder Neuseeland nicht im Vorfeld zugesagt werden kann.
Ohne ernstgemeinte Zweit- und Drittwünsche ist eine Vermittlung nicht möglich.
Bis Ende des Kalenderjahres vor
dem Austausch wird dem Bewerber eine Vermittlung in ein Gastland vorgeschlagen.
Die aufnehmenden Distrikte im Gastland schicken dann ( in der Regel bis Mai/
Juni) die sogenannten Garantie-Formulare(Guarantee Forms) zurück, auf denen die Aufnahme, Unterbringung und
Beschulungim Gastland garantiert wird
und zusätzlich die ersten Gastfamilien, die Schule, der Ankunftsflughafen, eine
verantwortliche Ansprechperson ( Counsellor), etc. genannt werden. Damit ist
die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen.
Verpflichtungen:
Die Familie des Bewerbers
verpflichtet sich,
-den Austauschschüler (outbound) gemäß den Vorgaben
des Gastlandes zu versichern,
-das Flugticketfür den outbound ( hin- und zurück) zu kaufen ( Vermittlung wird durch
Rotary angeboten),
-einen Rotary Blazer zu beschaffen ( wird vom
Distrikt im Rahmen der Betreuung vermittelt).
Der Austauschschüler (outbound)
verpflichtet sich,
-die rotarischen Regeln und Auflagen im Gastland
strikt einzuhalten,
-regelmäßig die Schule zu besuchen,
-an den Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen (
u.a. veranstaltet auch durch ROTEX, einer Vereinigung ehemaliger
Rotary-Austauschschüler ) teilzunehmen
Mindestalter bei der Ausreise:
16 ( jeweils gilt der 1. August); Höchstalter bei Ausreise: 18
Bitte beachten:
-Piercing und Tätowierungen werden in vielen
Ländern nicht akzeptiert, auch versteckte Tätowierungen werden in einigen
Ländern bei Entdeckung als gravierender Verstoß betrachtet und führen
unmittelbar zum Abbruch des Austausches.
-In einigen Ländern wird kein Raucher akzeptiert
-Die Vermittlung von Vegetariern / Veganern kann
sich schwierig gestalten.
- Allergiker
können in einige Länder ( z.B. Australien) nicht vermittelt werden.
-Im Ausland darf keine Führerscheinausbildung
durchgeführt werden; das Führen von motorgetriebenen Fahrzeugen ist
grundsätzlich nicht gestattet.
-Nach der Versendung der Bewerbungsunterlagen ins
Ausland wird die Einschreibegebühr von z.Zt. € 400,-- fällig.
Nachfragen zum
Jahresaustauschprogramm Distrikt 1800:
ejms(at)gfline.de (Ekkehard
Musick) |